Eure Forderungen

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sieht die Einrichtung einer Stelle für Diversität und Antidiskriminierung ab dem Wintersemester 23/24 vor. Dadurch haben wir jetzt die Möglichkeit, unsere und insbesondere EURE Forderungen und Wünsche in die Ausgestaltung dieser Stelle einzubringen.

Hier haben wir eure Ideen, Wünsche und Forderungen bezüglich der Antidiskriminierungsarbeit an der TU Berlin aus der Umfrage zusammengefasst.

  • Die Antidiskriminierungspolitik an der Universität sollte eine höhere Priorität haben und in der Verantwortung der Universitätsleitung liegen. Schließlich soll die Universität ein diskriminierungsarmer Ort sein.
  • Ein anonymes Beschwerdeverfahren sollte gewährleistet werden, so dass Betroffene besser geschützt sein können.
  • Der derzeitige Antidiskriminierungsbeauftragter sollte sein Amt als solcher aufgeben, da er aufgrund seiner mangelnden Qualifikation und Erfahrung zum Thema Diskriminierung keine angemessene Beratung und Hilfe für die TU Mitglieder und insbesondere die Studierenden anbieten kann.
  • Bessere Vernetzung der verschiedenen Akteur*innen und Gruppen, die an der Universität gegen Diskriminierung aktiv sind.
  • Mehr transparente und deutliche Information über Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene im Falle von Diskriminierung wenden können. Derzeit wird dafür zu wenig geworben, so dass viele TU Angehörige diese Angebote gar nicht kennen.
  • Zu Studienbeginn sollten alle neuen Studierenden über diese Angebote informiert werden und darüber, wie sie sie in Anspruch nehmen können.
  • Awareness Workshops und Veranstaltungen sollten an der Universität angeboten werden, z.B. auch als Pflichtveranstaltung für alle Studierende. Denn nicht nur Betroffene sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen, sondern jede*r sollte dafür sensibilisiert werden, um ein größeres kollektives Bewusstsein zu schaffen. Hier sollte auch darüber informiert werden, welche Anlauf- und Beratungsstellen an der Universität zur Verfügung stehen und wie eine direkt betroffene Person und Zeug*innen im Falle von Diskriminierung reagieren können.
  • Auch das Lehrpersonal (Professor*innen, Dozent*innen, Tutor*innen) soll diesbezüglich geschult und ihr Verhalten im Lehrkontext regelmäßig geprüft werden.
    z.B. durch die Ergänzung der Evaluation von Lehrveranstaltungen um eine zusätzliche Frage zu diskriminierungsbezogenem Verhalten. Evaluationen sollten immer anonym bleiben.
  • Allgemein soll auf eine diskriminierungsfreie Einstellung von neuem TU Personal geachtet werden. Außerdem sollte bei der Neueinstellung von TU Personal auch darauf geachtet werden, dass diese nicht durch diskriminierendes Verhalten bereits in der Vergangenheit aufgefallen sind.
  • Es soll regelmäßige Angebote wie diese Beschwerdebox (anonyme Erfahrungs- und Beschwerdemeldung) geben.
  • Buddy-Programm: Antidiskriminierungsbeauftragte*r in jedem Studiengang und/oder Jahrgang, die als erste Kontaktperson fungiert und Informationen über Anlauf- und Bertaungsstellen an der Universität vermitteln kann.
  • Mehr Fokus auf Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft, z.B. gegen Arbeiter*innenkinder.
  • Es sollte ein Gebetsraum für muslimische Studierende eingerichtet werden, damit sie beim Gebet nicht gestört und keinen diskriminierenden Erfahrungen ausgesetzt werden. Sie sollten nicht verzweifelt einen versteckten Ort auf dem Campus suchen und Lehrveranstaltungen verpassen müssen.
  • Ersetzung der Frauenbeauftragten (aktuell Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten) durch Gleichstellungsbeauftragte, die auch andere benachteiligte Personengruppen vertreten. Es sollte pro Personengruppe mindestens eine Ansprechperson geben.
    (Beispielsweise sollte die Regelung, dass das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nur von Personen besetzt werden kann, die sich als weiblich identifizieren, aufgehoben werden und stattdessen z.B. auch Inter*- und nicht-binäre Personen einschließen.)


Wir verweisen auch auf bereits bestehende Forderungen von studentischen Initiativen und solidarisieren uns mit ihren Anliegen :

Forderungspapier der Berliner Studierendenschaften LandesAstenKonferenz 2020

Petition #TINklusiveUni, jetzt!

Forderungspapier Energieseminar SoSe2021 „Uni dekolonisieren“

Berliner Hochschulgesetz BerlHG :

§5b – Hochschule der Vielfalt

§5c – Chancengleichheit der Geschlechter

§ 28a – Beauftragter oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

§59 – Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage

§59a – Beauftragter oder Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung

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